Die Sicherheit unserer Mitarbeiter

Da unsere Mitarbeiter ihre Tätigkeit an unterschiedlichen Arbeitsplätzen erbringen, wechseln die beruflichen Anforderungen ständig. Die Vorschriften und Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit beim Auftraggeber gelten  selbstverständlich auch für unsere Mitarbeiter. Vor Beginn eines jeden Einsatzes muss unser Mitarbeiter daher über die neue Tätigkeit, die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten und besondere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen etc. informiert werden:

  • Grundsätzlich führen wir bei jeder Einstellung eines neuen Mitarbeiters eine Grundunterweisung in Arbeitssicherheit durch.
  • Wir statten unsere Mitarbeiter mit persönlicher Schutzkleidung und Ausrüstung aus.
  • Drei Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen bei Bedarf für die Betreuung vor und während der Einsätze beim Kunden zur Verfügung.
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen werden durch unseren Betriebsarzt durchgeführt.
  • Grundsätzlich begleiten wir unsere Mitarbeiter am ersten Einsatztag zum Kunden. Falls Sie unseren Mitarbeiter nicht schon bei der Einsatzbesprechung kennengelernt haben, machen wir Sie persönlich bekannt.
  • Unsere Mitarbeiter verfügen über Gesundheits- und Führungszeugnisse.

 

  

AMS-Arbeitsschutz mit System

 

Wir haben alle Anforderungen an den systematischen und wirksamen Arbeitsschutz auf der Basis des "AMS-Arbeitsschutz mit System"  des NLF / ILO-OSH 2001 zertifizieren lassen. Das zweite Re-audit am 13.08.2015 erfolgte auf der Basis des DGUV-Verfahresgrundsatzes für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) und ist bis zum 31.08.2018 gültig. 

 

 

 

Der Mensch steht im Mittelpunkt und dementsprechend wollen wir handeln.

 

Unser besonderes Augenmerk gilt

 

  • der Einbindung von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in die Verantwortung der Geschäftsführung und der operativen Führungskräfte, sowie die Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen.
  • der optimalen Auswahl, Ausrüstung und Unterweisung der Mitarbeiter für den jeweiligen Einsatz unter Berücksichtigung des AMS.
  • der Geschäftsführung, den operativen Führungskräften und den externen Mitarbeitern, die sich verpflichten, die Anforderungen des Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsschutzes unter Beachtung des optimalen Energieeinsatzes zu berücksichtigen und anzuwenden.
  • alle Mitarbeiter in den Ablauf einzubinden, zur Einhaltung zu verpflichten, um die Ziele zu erreichen.
  • den Mitarbeiter zu verpflichten, sich an die für seinen Arbeitsort geltenden Sicherheitsvorschriften zu halten und diese zu befolgen, sowie zum Tragen der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung, Arbeitskleidung und deren Reinigung.
  • alle Mitarbeiter anzuhalten, Gefahrenstellen zu beseitigen bzw. seinen Vorgesetzten diesbezüglich zu informieren.

 

Wir werden diese Ziele verfolgen und durch regelmäßige Audits beurteilen und gegebenenfalls korrigieren und verbessern.